In den Wäldern und Bergen leben zahlreiche Elche, wilde Rentiere, Hirsche, Hasen, Moorhühner und weiteres Wildgeflügel.
Sowohl auf staatlichen Ländereien als auf Privatbesitz ist die Jagd erlaubt. Es ist Ihnen allerdings nicht gestattet, ohne Erlaubnis des Landeigentümers zu jagen. Um überhaupt auf Jagd gehen zu dürfen, müssen Sie eine Jagdgenehmigung vorweisen können.
Jagderlaubnis
Ohne Erlaubnis des Landeigentümers ist Ihnen die Jagd untersagt. Landeigentümer sind dazu befugt, für das Jagdrecht Geld zu fordern, entweder durch Verkauf einer Genehmigung oder durch Verpachtung des Landes.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen ihr jägerisches Können nicht erneut belegen, sofern entsprechende Jagdscheine aus dem Heimatland erbracht werden. Auf Bitten der Polizei, der Jagdaufsicht oder anderer überwachender Autoritäten muss der Jagdschein vorgelegt werden.
Lizenzgebühr
Wer in Norwegen jagen möchte, muss eine Lizenzgebühr entrichten. Diese Gebühr ist für die gesamte Jagdsaison, vom 1. April bis zum 31. März, gültig. Sie können diese Lizenzgebühr auf der Internetseite des "Norwegian Register of Hunters" bestellen und bezahlen.
Altersgrenze
Das Mindestalter für die Jagd auf Niederwild liegt bei 16 Jahren. Für die Jagd auf Großwild muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Zum Fallenstellen müssen Jäger mindestens 16 Jahre alt sein, mit Ausnahme von Luchsfallen: Hier gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
Das “Directorate for Nature Managment” erteilt Auskünfte über die Jagdbestimmungen in Norwegen.
"The Norwegian Directorate of Customs and Excise" erteilt Informationen bezüglich des Imports von Waffen für Jagdzwecke.
Zuletzt aktualisiert am: 2008-08-28